Bitte beachten

Besuchshinweise

Hier finden Sie alle wichtigen und aktuellen Informationen für Ihren Besuch oder Ihren Aufenthalt in unseren Einrichtungen. Zum Schutz von Mitarbeitenden, Patient:innen und Besuchenden behalten wir uns vor, die Zutritts- und Besuchsregeln für unsere Einrichtungen kurzfristig anzupassen.

vom 01.03.-07.04.2023

Zutrittsvorgaben

Zum 1. März ändern sich die Zutrittsbeschränkungen zu den Seniorenhilfeeinrichtungen der Mathias-Stiftung:

  • Besucher:innen müssen weiterhin eine FFP2-Maske ab dem Betreten der Einrichtung tragen, um Zutritt zur Einrichtung zu erhalten. Das Tragen der FFP2-Maske ist durchgängig in der gesamten Einrichtung Pflicht.
  • Besucher:innen müssen keinen negativen Corona-Test vorweisen. Jedoch bitten wir weiterhin um Rücksichtnahme und zum Schutz der Bewohnenden und unserer Mitarbeitenden darum, einen Eigentest vor dem Betreten der jeweiligen Einrichtung durchzuführen.

    Im Falle einer Infektion oder bei Symptomen, die auf einen  Atemwegsinfekt bzw. eine SARS-CoV-2-Infektion hinweisen, bitten wir Sie weiterhin, das Gebäude nicht zu betreten.
     
  • Der Besuch von Bewohnenden ist zeitlich uneingeschränkt zu den regelhaften Besuchszeiten der Einrichtungen möglich.

Sollte gegen die verbleibenden Vorgaben verstoßen werden, so behalten wir uns vor, Personen des Hauses zu verweisen.

Diese Regeln gelten laut Infektionsschutzgesetz zunächst vom 1. März 2023 bis 7. April 2023, es sei denn, der Gesetzgeber sieht vorzeitige Änderungen vor.